PSI-Code: Quartal entscheidend für erneute Abrechnung
Die Abrechnung der PSI bzw. BEMA-Nr. 04 ist bekanntlich nur einmal in zwei Jahren möglich. Ab sofort gibt es hier jedoch eine Vereinfachung der geltenden Vorschrift. Nicht mehr der Tag der Leistungserbringung, sondern das Abrechnungsquartal ist entscheiden für die erneute Abrechnung. Es müssen mindestens sieben Quartale zwischen den Abrechnungen liegen. Wurde der PSI also am 30.03.2008 erbracht und damit im 1. Quartal 2008 abgerechnet, so kann eine erneute des PSI bereits ab dem 01.01.2010, also im 1. Quartal 2010, erfolgen. Es muss mit der Erbringung nicht bis zum 31.03.2010 gewartet werden.

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