Verordnung der Krankenbeförderung
Im Bereich der KZV Bayern können testweise bis zum 31.12.2011 Patienten bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (besonders hilfebedürftig) oder "Bl" (blind) oder mittels Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in die Pflegestufe II oder III von Ihrem Zahnarzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung erhalten. Diese kann von Hand formlos auf dem Vordruck aus dem vertragsärztlichen Bereich Muster 16 erfolgen.

Wenn Zahnarztsoftware - dann DENSoffice EXPERINCED

www.zahnarztsoftware.eu