Informationen zum neuen Rechnungslayout gemäß Anlage 2 GOZ

Das Bundesministerium für Gesundheit hat kurzfristig bekannt gegeben, dass das BMG von Ihrer Änderungsermächtigung gemäß § 10 GOZ Gebrauch machen wird und somit den ursprünglich für den 01. Juli 2012 vorgesehenen Liquidationsvordruck durch eine neue Anlage 2 GOZ ersetzen wird.

Da der Termin 01.07.2012 jedoch weiterhin Gültigkeit behält, hat DENS schnell reagiert und seinen Anwendern bereits am 22. Juni mit dem Update 7.50 das neue Rechnungslayout gemäß neuer Anlage 2 in aktueller Fassung zur Verfügung gestellt.

Die "alte" Anlage, welche vom Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht wurde, wird also aufgrund der vielen Mängel die dieser Entwurf aufweist, durch eine neue Vorgabe ersetzt.

Die gröbsten Fehler der ersten Version wurden entfernt, trotz der Beseitigung der Mängel, wird aber auch diese Formvorschrift keinen Schönheitspreis gewinnen, da ein Kompromiss niemals allen und allem gerecht werden kann.

DENS wünscht Ihnen viel Erfolg !!!